Impressum

Radsportferien Gerhard North

c/Montemar 12

07610 - Palma de Mallorca

Baleares

 

+43 664 49 47 668


AGB


Allgemeine Vertrags- und Reisebedinungen (AVRB)

Gerhard North Radsportferien

 

  •  Vertragsgegenstand
  • Diese Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Gerhard North Radsportferien für sämtliche erbrachte Reisedienstleistungen.
  • Radsport-Angebote:
  • -          Radsportaufenthalte Mallorca, Andalusien, Zypern
  • -          Sämtliche Rundfahrten aus Eigenproduktion
  • Andere Reisedienstleistungen:
  • -          Vermittlung für Pauschalreisen u. Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter, sowie vermittelte Flug-, Bahn- u. Fährtickets gelten die Vertrags- und Reisebedingungen der durchführenden Unternehmen
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  •  Anmeldung
  • Der Vertrag zwischen Ihnen und Gerhard North Radsportferien kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, elektronischen (online) oder persönlichen Buchung direkt oder bei Ihrem Reisebüro zustande. Ab diesem Zeitpunkt sind die Rechte und Pflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) aus dem Vertrag für Sie und alle weiteren durch Sie angemeldeten Teilnehmer einerseits und Gerhard North Radsportferien andererseits bindend. Die AVRB gelten für sämtliche Reiseteilnehmer.
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  • Leistungen
  • Wir verpflichten uns, die versprochenen Leistungen der Reise gemäß der zum Zeitpunkt Ihrer Buchung gültigen Ausschreibung sorgfältig zu erfüllen. Für die zu erbringende Leistung sind ausschließlich unsere eigenen Publikationen im jeweiligen Prospekt, Flyer, Inserat oder Internet maßgebend. Fremdpublikationen oder –angebote sind nach Gegenstand des Reisevertrages und wir haften nicht für die darin enthaltenen Angaben.
  • Als Reiseteilnehmer verpflichten Sie sich, den für die Reise vereinbarten (Pauschal-) Preis, sowie allfällige im (Pauschal-) Preis nicht inbegriffene Sonderleistungen, wie Versicherungsprämien, Sicherheits- und Flughafentaxen, Benzinzuschläge, Visagebühren, etc. zu bezahlen.
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  • Preise
  • Die Preise der Reisearrangements sind in unseren Flyer bei den jeweiligen Destinationen publiziert.
  • 4.1.   Preisänderungen
  • wir behalten uns unter gewissen Umständen, insbesondere aus den folgenden Gründen vor, den Reisepreis zu erhöhen.
  • -          nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen, z.B. Treibstoffzuschläge
  • -          neu eingeführte / erhöhte staatliche Abgaben / Gebühren wie Flughafentaxen
  • -          staatlich verfügte Preiserhöhungen, z.B. Mehrwertsteuer
  • Preiserhöhungen aus den erwähnten Gründen werden höchstens bis 30 Tage vor dem Abreisedatum vorgenommen. Sofern die Preiserhöhung 10 % des ausgeschriebenen und bestätigten Arrangementpreises übersteigt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurück zu treten. Bereits geleistete Zahlungen werden Ihnen umgehend rückerstattet.
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  • Transport der Fahrräder
  • Für die sachgemäße Verpackung der Fahrräder ist jeder Teilnehmer selber verantwortlich. Fahrräder müssen bei Flugreisen bei der entsprechenden Fluggesellschaft im voraus angemeldet werden.
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  • Zahlungsbedingungen
  • Die Gesamt-Zahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Abreise fällig. Gerhard North Radsportferien kann eine Anzahlung bis zu max. 25 % des Rechnungsbetrages verlangen, fällig nach Erhalt der Rechnung/Bestätigung. Die Reisedokumente werden erst nach Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages ausgehändigt. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Arrangementpreis sofort zahlbar. Eine nicht rechtzeitig eingegangene Zahlung berechtigt Gerhard North Radsportferien die Reiseleistung zu verweigern.
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  • Annullierungsbedingungen, Änderungen, Umbuchungen durch den Kunden
  • 7.1.   Rücktritt vor Reisebeginn
  • Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Die Reiseannullierung muß schriftlich erfolgen. Maßgebend für die Annullierungskosten ist das Eingangsdatum Ihrer Annullierung (Arbeitstag bis 18:00h).
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  • 7.2.   Annullierungskosten
  • Bei Annullierung vor Reisebeginn oder Nichtantreten der Reise erhebt Gerhard North Radsportferien Stornokosten als Entschädigung für Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis. Dies soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt.
  • Pauschalreisen u. Einzelleistungen (ohne Flugleistung)
  • bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %
  • 29 bis 22 Tage vor Reisebeginn 25 %
  • 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn 30 %
  • 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 50 %
  • 6 bis 3 Tage vor Reisebeginn 65 %
  • ab 2 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
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  • 7.3.   Änderungen Pauschalreisen, Radsportferien, Rundfahrten u. Einzelleistungen
  • Für Änderungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von € 25,-- pro Auftrag. Die Gebühr entfällt, wenn der Preis des geänderten Auftrags höher wird als das ursprüngliche Arrangement. Bei Linienflügen und Einzelleistungen können durch verschärfte Änderungsbedingungen seitens der Leistungserbringer zusätzliche Kosten anfallen. Diese werden Ihnen zusätzlich in Rechnung gestellt.
  • 7.4.   Ersatzperson
  • 7.5.   Vorzeitige Rückreise
  • Brechen Sie die Reise vorzeitig aus Gründen ab, die nicht durch eine „Nicht-Erfüllung der Leistungen“ gerechtfertigt sind, können keine Kosten für unbenützte Leistungen rückerstattet werden. Allfällige Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise gehen zu Ihren Lasten.
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  • Änderungen/Annullierungen durch Gerhard North Radsportferien
  • 8.1.   Programmänderungen
  • Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse aus sicherheitstechnischen Gründen vor, vereinbarte Transportleistungen, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern; dabei sind wir um eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung bemüht.
  • 8.2.   Annullierungen
  • Für einige der angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese Personenzahl nicht erreicht, behalten wir uns vor, bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn die Durchführung abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden vollumfänglich rückerstattet. Weitere Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
  • Wenn aus unserer Sicht die Durchführung einer Reise schon vor dem Abreisetermin durch höhere Gewalt (Naturkatastrophen, politische Unruhen am Ferienort), behördliche Maßnahmen oder wegen Streiks gefährdet, erschwert oder gar unmöglich wird und nicht begonnen werden kann, sind wir befugt, die Reise auch in Ihrem Interesse abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden vollumfänglich rückerstattet. Weitere Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
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  • Programmänderungen während der Reise
  • Unvorhergesehene Umstände können es in Ihrem Interesse während der Reise erforderlich machen, daß das Programm oder einzelne Leistungen geändert werden müssen. Wir sind jedoch bestrebt, gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.
  • Im Falle von Programmänderungen, die auf Flugplanänderungen, höhere Gewalt, Streik, behördliche Maßnahmen oder Verspätungen und Ausfällen von Dritten zurückzuführen sind, haften wir nicht.
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  • Haftung
  • 10.1. Allgemein
  • Gerhard North Radsportferien haftet für die Erfüllung des Reisearrangements. Den Ausfall vereinbarter Leistungen oder dadurch für Sie entstandener Mehraufwand vergüten wir Ihnen zurück, soweit Ihnen an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung offeriert werden konnte. Die Höhe der Vergütung bleibt jedoch beschränkt auf das Doppelte des Arrangementpreises. Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen oder Streiks übernehmen wir keine Haftung. Ebenfalls haften wir nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, und Verspätungen von Dritten zurückzuführen sind. Es besteht kein Haftungsanspruch, wenn ein Versäumnis Ihrerseits die Erfüllung einer Leistung verunmöglicht.
  •      10.2. Sachschäden
  • Wir haften für Sachschäden, die durch Gerhard North Radsportferien oder ein von uns beauftragtes Unternehmen schuldhaft verursacht werden, sofern kein eigenes Verschulden des Teilnehmers vorliegt und keine anderweitige Entschädigung, z.B. von einer Versicherung, geltend gemacht werden kann. Unsere Schadenersatzpflicht ist max. auf den zweifachen Reisepreis beschränkt. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Transportunternehmen eintreten, sind die Entschädigungen gemäß anwendbarem internationalem Abkommen oder nationalem Gesetz geregelt. Haftungsausschluß: Sämtliche Verluste durch Diebstahl von persönlichen Effekten, Bargeld, Kreditkarten, Wertgegenständen, Fotoausrüstung, Fahrrad, etc.
  •      10.3. Besondere Veranstaltungen
  • Außerhalb des offiziellen Reiseprogramms können an den jeweiligen Zieldestinationen auf eigene Initiative Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Wir übernehmen für solche Angebote, die nicht ausdrücklich durch uns veranstaltet werden und wir nicht als Dienstleistungserbringer verantwortlich zeichnen, keine Haftung.
  •      10.4. Reisen mit erhöhtem Risiko
  • Radsportferien sind Aktivferien und Sie üben Ihren Sport auf eigene Gefahr aus. Für Unfälle und körperliche Schäden, die aus der Ausübung des Radsports herrühren, haften wir in keinem Falle, auch dann nicht, wenn Sie in einer Gruppe mit Gruppenleitung fahren. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich, auch dann, wenn Sie in einer Gruppe fahren. Bei unseren Rundfahrten, sowie den Radsportreisen ist das Tragen eines Helms obligatorisch.
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  • Versicherungen
  • Wir empfehlen Ihnen, Ihre persönliche Gepäck- und Reiseversicherung, Unfall-, Kranken- und Spitalversicherung sowie die Diebstahlversicherung zu überprüfen und einen Ihren Bedürfnissen angepassten Deckungsumfang für Ihre Reise abzuschließen. Detaillierte Leistungsinformationen wollen Sie bitte bei Ihrer Versicherung einholen. Gerne offerieren wir Ihnen auch die Versicherungsmöglichkeiten aus unserer Angebotspalette.
  •    11.1.Mietrad-Versicherung
  • Für gemietete Fahrräder kann eine Mietrad-Versicherung abgeschlossen werden, die die Kosten bei Beschädigungen des Rades bei Sturz und Unfall deckt.
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  • Gerichtsstand
  • Der Kunde kann Gerhard North Radsportferien nur an dessen Sitz verklagen.
  • 12.1. Für die Klage von Gerhard North Radsportferien gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.

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